Die Epilepsie ist eine chronische neurologische Erkrankung, bei der infolge krankhafter Entladungen (Depolarisationen) in Nervenzellen, Neuronen sowie eine gesteigerte Erregbarkeit der Nervenzellen im Gehirn epileptische Anfälle auftreten. Mit einer Geisteskrankheit im Sinne einer psychischen Erkrankung hat Epilepsie nichts zu tun. Epileptische Anfälle können als Krämpfe oder auch als unwillkürliche Bewegungsabläufe auftreten. Es gibt über 30 verschiedene Formen von Anfällen, die sich in zwei Hauptgruppen einteilen lassen: den lokalisationsbezogenen, fokalen oder partiellen Anfällen, und den generalisierten Anfällen.

Die lokalisationsbezogenen Anfälle treten nur in einem ganz bestimmten Teil des Gehirns auf. Bei einfachen lokalisationsbezogenen Anfällen bleibt das Bewusstsein erhalten, es können aber Missfindungen auftreten. Bei nur wenige Sekunden andauernden komplexen lokalisationsbezogenen Anfällen kommt es zu einer Bewusstseinsveränderung oder es kann zu einer Bewusstlosigkeit kommen; traumähnliche Zustände und seltsame Verhaltensweisen können auftreten. Die Symptome bei lokalisationsbezogenen Anfällen können leicht mit anderen Erkrankungen verwechselt werden.

Bei den generalisierten Anfälle sind von Anfang an viele Teile des Gehirns betroffen, so dass sich kein Ort, von dem der Anfall ausgeht, lokalisieren lässt. Diese Anfälle können häufig zu Bewusstlosigkeit, Stürzen oder massiven Muskelkrämpfen führen.
Die allgemeine Unkenntnis über die vielen verschiedenen Arten von Anfällen ist eines der größten Probleme für Epilepsie-Patienten. Die Frage, ob während oder unmittelbar nach epileptischen Anfällen aggressive Handlungen vorkommen, wurde ausreichend untersucht und kann eindeutig verneint werden.
Zur Fahrtauglichkeit bei Menschen mit Epilepsie ist folgendes zu beachten:
Gruppe 1 (Motorräder, PKW):
Die Fahrtauglichkeit ist aufgehoben, solange ein wesentliches Risiko weiterer Anfälle (Anfallsrezidiven) besteht.
Ausnahmen bilden einfache fokale Anfälle ohne Bewusstseinsstörung, ohne motorische, ohne sensorische, oder ohne kognitive Behinderung und nach mindestens 1-jähriger Verlaufsbeobachtung ohne Übergang zu komplex fokalen oder generalisierten Anfällen. Ausschließlich an Schlaf gebundene Anfälle nach mindestens 3-jähriger Beobachtungszeit.
Es ist zu beachten: seltene Anfälle, Anfälle mit Vorboten und langjähriges unfallfreies Fahren stellen keine Ausnahme dar.
Gruppe 2 (LKW, Busse):
Die Fahrtauglichkeit ist nach mehreren Anfällen grundsätzlich ausgeschlossen.
Ausnahme: durch ärztliche Kontrolle nachgewiesene 5-jährige Anfallsfreiheit ohne medikamentöse Behandlung.
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